Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23257
VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03 (https://dejure.org/2005,23257)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2005 - 2 K 4364/03 (https://dejure.org/2005,23257)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2005 - 2 K 4364/03 (https://dejure.org/2005,23257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,23257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    Ein Fortbestehen des Anspruchs des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Vergabe der Leistungsstufen im Jahr 2003 kann auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende ausnahmsweise Fortbestehen des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG trotz Ernennung des Konkurrenten und dessen Einweisung in die Planstelle begründet werden, wonach erforderlichenfalls eine neue Planstelle zu schaffen sei (Urteil v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370 und Urteil v. 13.09.2001 - 2 C 39/00 -, BVerwGE 115, 89; anders noch BVerwG, Urteil v. 25.08.1988 - 2 C 62/85 -, NVwZ 1989, 158).

    Vielmehr muss dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des geltend gemachten Anspruchs überprüfen zu lassen (dies ist zu folgern aus: BVerwG, Urteil v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370; BVerwG, Urteil v. 13.09.2001 - 2 C 39/00 -, BVerwGE 115, 89; BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, juris, in dem allerdings keine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG angenommen wurde).

    Der Umstand, dass sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Vergabe einer Leistungsstufe mit Erlass der Festsetzungsbescheide für sämtliche in einem Jahr zu vergebenden Leistungsstufen erledigt, erfordert es nämlich, dass alle Beamten, die den Anspruch geltend gemacht oder die Festsetzung einer Leistungsstufe begehrt haben und somit ihr Bescheidungsinteresse dargetan haben, rechtzeitig vor der Festsetzung der Leistungsstufen durch eine Mitteilung des Dienstherrn vom Ausgang des Auswahlverfahrens in Kenntnis gesetzt werden, damit vorläufiger Rechtsschutz zur Verhinderung der Schaffung endgültiger Tatsachen in Anspruch genommen werden kann (vgl. zum insoweit parallel gelagerten Fall der beamtenrechtlichen Stellenbesetzung: BVerfG, Kammerbeschluss v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, juris; BVerwG, Urteil v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    Vielmehr muss dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des geltend gemachten Anspruchs überprüfen zu lassen (dies ist zu folgern aus: BVerwG, Urteil v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370; BVerwG, Urteil v. 13.09.2001 - 2 C 39/00 -, BVerwGE 115, 89; BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, juris, in dem allerdings keine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG angenommen wurde).

    Der Umstand, dass sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Vergabe einer Leistungsstufe mit Erlass der Festsetzungsbescheide für sämtliche in einem Jahr zu vergebenden Leistungsstufen erledigt, erfordert es nämlich, dass alle Beamten, die den Anspruch geltend gemacht oder die Festsetzung einer Leistungsstufe begehrt haben und somit ihr Bescheidungsinteresse dargetan haben, rechtzeitig vor der Festsetzung der Leistungsstufen durch eine Mitteilung des Dienstherrn vom Ausgang des Auswahlverfahrens in Kenntnis gesetzt werden, damit vorläufiger Rechtsschutz zur Verhinderung der Schaffung endgültiger Tatsachen in Anspruch genommen werden kann (vgl. zum insoweit parallel gelagerten Fall der beamtenrechtlichen Stellenbesetzung: BVerfG, Kammerbeschluss v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, juris; BVerwG, Urteil v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370).

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    Ein Fortbestehen des Anspruchs des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Vergabe der Leistungsstufen im Jahr 2003 kann auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende ausnahmsweise Fortbestehen des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG trotz Ernennung des Konkurrenten und dessen Einweisung in die Planstelle begründet werden, wonach erforderlichenfalls eine neue Planstelle zu schaffen sei (Urteil v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370 und Urteil v. 13.09.2001 - 2 C 39/00 -, BVerwGE 115, 89; anders noch BVerwG, Urteil v. 25.08.1988 - 2 C 62/85 -, NVwZ 1989, 158).

    Vielmehr muss dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des geltend gemachten Anspruchs überprüfen zu lassen (dies ist zu folgern aus: BVerwG, Urteil v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370; BVerwG, Urteil v. 13.09.2001 - 2 C 39/00 -, BVerwGE 115, 89; BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, juris, in dem allerdings keine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG angenommen wurde).

  • VG Karlsruhe, 20.01.2005 - 9 K 796/03

    Vergabe von Leistungsstufen für freigestellte Personalratsmitglieder;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    24 Einem Beamten, der die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 27 Abs. 3 S. 1 BBesG erfüllt - nämlich dauerhaft herausragende Leistungen erbringt -, steht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung einer Leistungsstufe zu, auch wenn durch die Erfüllung dieser Tatbestandsvoraussetzung gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 LStuVO/BW noch kein Anspruch auf die Gewährung entsteht (dazu: VG Karlsruhe, Urteil v. 20.01.2005 - 9 K 796/03 -, vensa; VG Karlsruhe, Urteil v. 22.02.1999 - 12 K 933/98 -, juris).

    Im Wege einer Anfechtung der gegenüber den zum Zuge gekommenen Beamten erlassenen, mittlerweile bestandskräftigen Leistungsstufenfestsetzungen war dies dem Kläger nicht möglich, weil diese Festsetzungen die leer ausgehenden Beamten nicht unmittelbar betreffen und von den ablehnenden Entscheidungen rechtlich zu trennen sind, es sich somit bei ihnen um keine Verwaltungsakte mit drittbelastender Doppelwirkung handelt (VG Karlsruhe, Urteil v. 20.01.2005 - 9 K 796/03 -, vensa, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss v. 30.06.1993 - 2 B 64/93 -, juris).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    Damit der Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht unzumutbar beschränkt wird, dürfen aber an ein solches Rechtsschutzbedürfnis keine aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigende Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris).

    Ferner hat es entschieden, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz weiter gebietet, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschluss v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris; Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 -, juris).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    Ein Fortbestehen des Anspruchs des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Vergabe der Leistungsstufen im Jahr 2003 kann auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende ausnahmsweise Fortbestehen des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG trotz Ernennung des Konkurrenten und dessen Einweisung in die Planstelle begründet werden, wonach erforderlichenfalls eine neue Planstelle zu schaffen sei (Urteil v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370 und Urteil v. 13.09.2001 - 2 C 39/00 -, BVerwGE 115, 89; anders noch BVerwG, Urteil v. 25.08.1988 - 2 C 62/85 -, NVwZ 1989, 158).

    Zwar ergibt sich hier ein solches berechtigtes Interesse nicht aus den herkömmlichen drei Fallgruppen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 25.08.1988 - 2 C 62/85 -, BVerwGE 80, 127).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    Vielmehr muss dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des geltend gemachten Anspruchs überprüfen zu lassen (dies ist zu folgern aus: BVerwG, Urteil v. 21.08.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370; BVerwG, Urteil v. 13.09.2001 - 2 C 39/00 -, BVerwGE 115, 89; BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, juris, in dem allerdings keine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG angenommen wurde).
  • BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    Im Wege einer Anfechtung der gegenüber den zum Zuge gekommenen Beamten erlassenen, mittlerweile bestandskräftigen Leistungsstufenfestsetzungen war dies dem Kläger nicht möglich, weil diese Festsetzungen die leer ausgehenden Beamten nicht unmittelbar betreffen und von den ablehnenden Entscheidungen rechtlich zu trennen sind, es sich somit bei ihnen um keine Verwaltungsakte mit drittbelastender Doppelwirkung handelt (VG Karlsruhe, Urteil v. 20.01.2005 - 9 K 796/03 -, vensa, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss v. 30.06.1993 - 2 B 64/93 -, juris).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    Denn ein solches besteht nur dann, wenn eine Erledigung im Klageverfahren eintritt (vgl. BVerwG, Urteil v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226), was hier nicht der Fall ist, weil sich der vom Kläger geltend gemachte Anspruch bereits vor Erhebung der Klage am 27.11.2003 erledigt hatte.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 4364/03
    Ferner hat es entschieden, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz weiter gebietet, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschluss v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris; Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 22.02.1999 - 12 K 933/98
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 36 K 443.15

    Herausragende Leistungen von Berliner Beamten

    Zwar kann man mit der Literatur (vgl. Schmidt in Hebeler/Kersten/Lindner, Handbuch des Besoldungsrechts, 2015, § 5, Rn. 125 ff.) und der Rechtsprechung einzelner Instanzgerichte (etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. April 2005 - 2 K 4364/03 - juris, Rn. 44) davon ausgehen, dass der Dienstherr innerhalb seines Geschäftsbereichs eine Entscheidung treffen kann, ob er verstärkt auf Leistungsprämien, Leistungszulagen oder die Gewährung von Leistungsstufen setzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht